ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
  2. a)  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,sowie alle für den Kunden
    erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  3. b)  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
    vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. c)  Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
  6. a)  Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
    schriftlich zu bestätigen.
  7. b)  Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
    Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
    Dritten vorliegt.
  8. c)  Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des
    199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
    Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  9. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  10. a)  Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  11. b)  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
    vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  12. c)  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
    Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
    vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  13. d)  Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
    Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  14. e)  Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
    aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
    jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
    Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  15. f)  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
    angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
    schriftlich vereinbart werden.
  16. g)  Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  17. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  18. a)  Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
    ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt
    nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem
    dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  19. b)  Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde
    bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
    erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des
    Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  20. c)  Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
    eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  21. d)  Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
    Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für
    Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
    oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  22. Rücktritt des Hotels
  23. a)  Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
    Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
    vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  24. b)  Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
    angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  25. c)  Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere
    Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder
    falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu
    der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
    Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. ein
    Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  26. d)  Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  27. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  28. a)  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  29. b)  Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
  30. c)  Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
    aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
    (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
    frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  31. Haftung des Hotels
  32. a)  Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
    Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
    des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
    Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
    Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
    Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  33. b)  Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
    Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können
    bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel
    empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis
    von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels
    gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  34. c)  Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
    dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
    Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4
    gelten entsprechend.
  35. d)  Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
    Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende
    Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  36. Schlussbestimmungen
  37. a)  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
    Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  38. b)  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  39. c)  Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
    Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
    Sitz des Hotels.
  40. d)  Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  41. e)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
    wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  42. Online-Streitbeilegung im E-Commerce / Europäische Kommission

Die Europäische Kommission informiert auf Ihrer Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS). http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Panorama Hotel HotSpot Dienstleistungen.

  1. Vertragsgegenstand

Dem Kunden wird die Inanspruchnahme von PANORAMA HOTEL HotSpot-Dienstleistungen (drahtloser Internetzugang nach WLAN-Standard) in Deutschland durch PANORAMA HOTEL gemäß den nachfolgenden Bedingungen ermöglicht.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über den PANORAMA HOTEL HotSpot-Dienst kommt durch automatische Einräumung der Nutzungsmöglichkeit zustande, sobald der Kunde sich nach Eingabe aller notwendigen Daten auf der jeweiligen Webstartseite von PANORAMA HOTEL HotSpot und der ihm zugegangenen Zugangsdaten im WLAN-System von PANORAMA HOTEL HotSpot identifiziert und per “Login” bestätigt hat.

  1. Nutzungsvoraussetzung Mitwirkungspflichten des Kunden / System- und Installationsvoraussetzungen

Zur Nutzung des PANORAMA HOTEL HotSpot-Dienstes muss der Kunde selbst die erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die Verbindung zum Internet braucht, insbesondere einen WLAN-fähigen Laptop oder ein vergleichbares Endgerät.

  1. Leistungsumfang

PANORAMA HOTEL HotSpot vermittelt dem Kunden über den PANORAMA HOTEL HotSpot-Dienst den mobilen Zugang zum Internet unter Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte (Laptop, PDA, usw.).

4.1 PANORAMA HOTEL HotSpot erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung von PANORAMA HOTEL HotSpot und wird von PANORAMA HOTEL HotSpot nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schaden stiftende Software (z. B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.

4.2 Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten:

a.) per Kreditkarte
b.) durch Erwerb einer PANORAMA HOTEL HotSpot Prepaid-Karte
c.) durch Abschluss eines Abos mit Zahlung per Lastschrift.

  1. Verfügbarkeit

Der Dienst PANORAMA HOTEL HotSpot wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen oder Ausfallzeiten, die beim Content-Provider des Kunden oder sonstigen Dritten, die der Kunde bei der Dienstenutzung einschaltet, auftreten, werden nicht auf die Störungs- bzw. Ausfallzeiten bei PANORAMA HOTEL HotSpot angerechnet. Zeitweilige Störungen bei PANORAMA HOTEL HotSpot können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von PANORAMA HOTEL HotSpot oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des PANORAMA HOTEL HotSpot-Dienstes erforderlich sind, ergeben. PANORAMA HOTEL HotSpot wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen bzw. Unterbrechungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

  1. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich vor Datenverlust zu schützen.

6.2 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und dem PANORAMA HOTEL HotSpot wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem PANORAMA HOTEL HotSpot aufgebauten Verbindung können möglicherweise von Dritten eingesehen werden.- Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der WLAN Versorgung kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Nutzer erfolgen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Zugang zum sowie den PANORAMA HOTEL HotSpot-Dienst selbst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen, insbesondere: – Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und nationale und internationale Urheberrechte zu beachten; – keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte auf den PANORAMA HOTEL HotSpot-Servern, insbesondere WWW-Server, shared anonymous FTP-Server (File Transfer Protocol) und E-Mail-Server, zu speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen; – keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen von PANORAMA HOTEL HotSpot schädigen können;- keine Viren, “trojanischen Pferde”, “Junk-Mails”, “Spams” oder nicht angeforderte E-Mail- Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern; – keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der PANORAMA HOTEL HotSpot-Server, des PANORAMA HOTEL HotSpot-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können;- keine Filesharing-Dienste zu nutzen oder zu betreiben; – PANORAMA HOTEL HotSpot-Daten ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP zu übermitteln.

6.4 Der Kunde hat die notwendige technische Ausrüstung für die Nutzung der Hotspots bereitzustellen. Dazu zählen Hardware- und Software-Komponenten.

6.5 Der Erwerb der Zugangsberechtigung für den Hotspot berechtigt nicht gleichzeitig zum Aufenthalt innerhalb einer jeden Lokalität. Die Nutzung der Räumlichkeiten des Location-Betreibers erfolgt nach Maßgabe des deutschen Gaststättengesetzes (GastG).

6.6 Eine missbräuchliche Nutzung der Hotspots ist untersagt. Als missbräuchlich gelten inbesondere: das Versenden von Spam-Mails, das Eindringen in geschützte Netze (Hacking), die Verwendung von Spyware und der Zugriff auf andere am Hotspot angemeldete Endgeräte sowie der Versand oder Empfang von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten.

6.7 Die Verwendung einer Sicherheits-Software (VPN-Client) obliegt dem Kunden.

6.8 Eine Nutzung der Zugangsberechtigung durch Dritte ist nicht gestattet.

  1. Haftungsfreistellung von PANORAMA HOTEL HotSpot durch den Kunden

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, PANORAMA HOTEL HotSpot von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in Ziffer 6.2 genannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.

7.2 Der Kunde ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zu PANORAMA HOTEL HotSpot voll verantwortlich. Er verpflichtet sich auch insoweit, PANORAMA HOTEL HotSpot von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7.3 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.3, ist PANORAMA HOTEL HotSpot berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. PANORAMA HOTEL HotSpot ist insbesondere befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden für WLAN-Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Servern und Systemen zu löschen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber PANORAMA HOTEL HotSpot auf Schadenersatz.

  1. Haftung von PANORAMA HOTEL HotSpot

8.1 PANORAMA HOTEL HotSpot haftet dem Kunden auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PANORAMA HOTEL HotSpot, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro. Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet PANORAMA HOTEL HotSpot der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro je Nutzer, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10.000.000,00 Euro je schaden verursachendem Ereignis begrenzt ist; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.1 gelten nicht für von PANORAMA HOTEL HotSpot, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 PANORAMA HOTEL HotSpot haftet im Rahmen der Nutzung von PANORAMA HOTEL HotSpot bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten – sofern PANORAMA HOTEL HotSpot die Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat – nur für die Wiederbeschaffung von Daten, maximal bis zu den in Ziffer 8.1. genannten Höchstgrenzen. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung.

  1. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung

9.1 PANORAMA HOTEL HotSpot speichert – vorbehaltlich Ziffer 9.2 -Verbindungsdaten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte bis zu 80 Tage nach Ablauf der „Usage-Time“.

9.2 Auf Verlangen des Kunden werden die Verbindungsdaten:

  1. a) vollständig bis zu 80 Tage nach Ablauf der „Usage-Time“ gespeichert oder
    b) spätestens nach Ablauf einer Frist von 12 Wochen vollständig gelöscht.

PANORAMA HOTEL HotSpot ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt. Wurden Verbindungsdaten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder auf Kundenwunsch gelöscht, trifft PANORAMA HOTEL HotSpot keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

  1. Sonstige Bestimmungen

10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2 Es gilt deutsches Recht.

10.3 Es gelten ausschließlich die PANORAMA HOTEL HotSpot Geschäftsbedingungen.

Panorama Hotel GmbH
Mußbacher Landstraße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel: +49 (0) 6321 3992-0
Fax: +49 (0) 6321 3992-39
Mail: info@pr-hotel.de